Personenstandsregister in Schlesien – Staatlicher Provenienz

Die Erfassung von Einwohnern ist schon seit dem Altertum überliefert. Mit dem Ausgang des Mittelalters kamen schrittweise Matrikel, also Aufzeichnungen über die Taufe, die Heirat und die Beerdigung, hinzu, in Frankreich und Italien seit dem 14., in Deutschland seit dem 15. und in Polen seit dem 16. Jahrhundert. Diese führten die Religionsgemeinschaften. Mit der Französischen Revolution wurde durch die Verfassung der Französischen Republik vom 3. September 1791 die staatliche Registerführung eingeführt, wobei diese Regelung ab 1792 in Kraft trat. Im von Frankreich in dieser Zeit besetzten Rheinland galt diese Festlegung von 1792-1808 und wurde durch den Code Civil abgelöst, der nun auch für weitere Gebiete galt, die inzwischen von Frankreich besetzt waren. Mit dem Sieg über Napoleon 1813 und 1815 endete diese Regelung in den deutschen Ländern, im Fürstentum Warschau wurde sie bis zum 13. Juni 1825 angewandt. Nunmehr waren wieder die Pfarrer zuständig, nur für Angehörige von Minderheiten wurden staatliche Register geführt. In Preußen galt dies für Angehörige der jüdischen Religion und für Personen, die nicht der Amtskirche angehörten, den Dissidenten.

Mit dem „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung“ vom 9. März 1874 wurde in Preußen ab 1. Oktober 1874 Standesämter eingeführt, mit dem „Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung“ vom 6. Februar 1875 wurde diese Regelung auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet.
Für die Festlegung der Standesamtsbezirke war die Bevölkerungsdichte entscheidend und die Verwaltungsstruktur nicht immer berücksichtigt. Daher gehören gerade in den dünner besiedelten Gebieten Schlesiens einige Gemeinden und Gutsbezirke zu einem Standesamt, andererseits wurden in größeren Städten mehrere Standesämter geschaffen, manchmal eines für den Stadt- und eines für den Landbezirk, in einer Großstadt wie Breslau nahm z.B. die Anzahl der Standesämter zu, sodass zeitweise dort 18 Standesämter existierten. Gerade kleine Standesämter wurden oft ehrenamtlich vom Bürgermeister, einem Lehrer oder dem Gutsbesitzer geführt. Zunehmend und insbesondere in den Städten waren es Verwaltungsbeamte.
Die Standesbeamten führten Haupt- und Nebenregister über die Geburt, Eheschließung und die Sterbefälle. Dazu kamen Sammelakten.
Am Ende des Zweiten Weltkrieges sind ein Teil der Standesamtsregister verlagert worden und wurden anschließend im Standesamt I in Berlin aufbewahrt.

Das Standesamt I war seit 1874 das Standesamt für Berlin-Mitte, aber gleichzeitig zuständig für die Beurkundung aller Standesfälle außerhalb des Deutschen Reiches. Ab 1934 übernahm es auch die Ausstellung sämtlicher Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche, die im Ausland heiraten wollten. Dies führte dazu, dass es zum 1.4.1939 nicht mehr für die Standesfälle in Berlin Mitte zuständig war, sondern sich nur noch auf seine Sonderaufgaben beschränkte. Mit der Teilung der Stadt nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Standesamt I in der Parochialstraße 2 zum Standesamt Berlin (Ost), das 1954 in die Rückerstaße 9 zog, parallel dazu gab es ab 1948 ein Standesamt Berlin (West) in der Lentzeallee 32, das seine Bestände erstmals 1955 veröffentlichte1. Die Bestände beider Standesämter wurden 1990 zusammengeführt, sodass 1992 ein Verzeichnis des gesamten Bestandes herausgegeben werden konnte2.Das Standesamt I legte mehrere Registerserien an: ein Konsularregister, ein Register für die ehemaligen Kolonien, Register für die im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebiete und ein Register von Todesfällen von Deutschen im Ausland 1938-1985. Dazu kommen die Register von Standesämtern ehemaliger Gebiete des Deutschen Reiches, zu denen ein Verzeichnis erschien. Im Jahr 2015 wurden die Register, Geburten bis 1910, Heiraten bis 1940 und Sterbefälle an das Landesarchiv Berlin übergeben und sind inzwischen über ancestry gebührenpflichtig zugänglich. Das Standesamt I besitzt allerdings noch eine Sammlung von 1,5 Mio. Einzelurkunden, insbesondere aus den ehemals deutschen Gebieten.

Der größere Teil der Standesamtsregister Schlesiens wurde am Ende des Zweiten Weltkrieges nicht verlagert. Manche Bestände wurden durch die Kriegseinwirkungen oder unmittelbar danach vernichtet. Die dann noch vorhandenen Register verblieben in dem für den jeweiligen Ort zuständigen polnischen Standesamt bzw. wurden an das entsprechende Staatsarchiv abgegeben. Manche gelangten aber auch in kirchliche Archive. Beiakten sind nur in sehr wenigen Fällen erhalten. Für das für Schlesien besonders wichtige Staatsarchiv in Breslau erschien 1996 ein Bestandsverzeichnis und wenige Jahre später ein Verzeichnis von Kirchenbüchern und Standesamtsregistern in polnischen Staatsarchiven. Der Bestand von Standesamtsregistern polnischer Standesämter wurde durch die im Jahr 2000 erschienen Publikation von Tomas Brózka allgemein bekannt. Mit diesen Publikationen lässt sich der größte Teil erhaltener Standesamtsregister nachweisen.
Manche älteren Standesamtsregister in den Staatsarchiven wurden von der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen) verfilmt und sind somit über deren Netzauftritt familysearch.org verfügbar. Für die in den polnischen Staatsarchiven vorhandenen Register lohnt sich in regelmäßigen Abständen eine Prüfung, ob diese schon online unter szukajwarchiwach.gov.pl vorliegen.

Bei der Benutzung des von mir erstellten „Verzeichnis der Personenstandsregister Schlesiens – Staatliche Provenienz“ muss berücksichtigt werden, dass die polnischen Standesämter regelmäßig ältere Register an die zuständigen Staatsarchive abgeben, sodass diese Veränderungen regelmäßig überprüft und in das Verzeichnis eingearbeitet werden müssen. Die Verwaltungsgliederung wurde für den 31. Dezember 1913 angegeben. Gab es Änderungen der Ortsnamen, so sind diese unter Bemerkungen mit angegeben. Die polnischen Ortsbezeichnungen geben die gegenwärtige Situation wieder.

Jedes Verzeichnis kann Fehler und Ungenauigkeiten enthalten. Daher nehme ich Hinweise jederzeit gern entgegen.

Berlin, den 1. September 2023.
Andreas Rösler


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Quellen:

  • Verzeichnis der im Standesamt I in Berlin (West) vorhandenen Standesregister und Personenstandsbücher. Frankfurt/M. Verlag für Standesamtswesen 1955
  • Standesregister und Personenstandsbücher der Ostgebiete im Standesamt I in Berlin. Gesamtverzeichnis für die ehemaligen deutschen Ostgebiete, die besetzten Gebiete und das Generalgouvernement. Frankfurt/M, Berlin. Verlag für Standesamtswesen 1992
  • Staatsarchiv Breslau: Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945 = Archiwum Państwowe we Wrocławiu / Bearb. und wiss. Red. Rościsław Śerelik und Andrzej Dereń. Aus dem Poln. übers. von Stefan Hartmann. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens. München, Oldenbourg 1996
  • Anna Laszuk: Księgi metrykalne I stanu Cywilnego w archiwach państwowych w Polsce. informator. Naczelna Dyrekcja Archiwów Panstwowych. Warszawa, DiG 2000
  • Tomas Brózka: Deutsche Personenstandsbücher und Personenstandseinträge von Deutschen in Polen. Hrsg. vom Verband der Standesbeamten der Republik Polen. Frankfurt/M., Berlin. Verlag für Standesamtswesen 2000
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